FAKTENCHECK
Kann jeder Ausreisepflichtige ohne Weiteres abgeschoben werden?
„Wer in Deutschland ausreisepflichtig ist, kann grundsätzlich ohne Weiteres abgeschoben werden.“
KURZ GEPRÜFT
Nein.
Eine bestehende Ausreisepflicht bedeutet nicht automatisch, dass eine Person unmittelbar abgeschoben werden kann.
§ 58 Aufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen einer Abschiebung; nach § 60 können Abschiebungsverbote bestehen. Auch tatsächliche Hindernisse können eine Rückführung verzögern oder verhindern. Eine vollziehbare Ausreisepflicht soll durchgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Hindernisse entgegenstehen.
DAS WAR EINE VON 16 BEHAUPTUNGEN
Wie gut halten deine politischen Überzeugungen einem Faktencheck stand?
Antworte zunächst aus dem Bauch heraus – und vergleiche deine Einschätzung anschließend mit Daten, Forschung und geltendem Recht.
Test starten →Keine Wahlempfehlung · Keine Anmeldung · Antworten bleiben auf deinem Gerät
Im Test ordnest du 16 politische Behauptungen zunächst selbst ein. Erst nach deiner Antwort siehst du, wie die ausgewertete Daten- oder Rechtslage dazu passt, wo Unsicherheiten liegen und welche Quellen verwendet wurden.
Vielleicht liegst du öfter richtig, als du denkst. Vielleicht auch nicht.
Am Ende erhältst du keine Wahlempfehlung, sondern eine Übersicht darüber, wie nah deine Antworten an der ausgewerteten Fakten- und Rechtslage lagen.
Wichtig für die Einordnung
Die rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse machen eine Ausreisepflicht nicht bedeutungslos. Ihre Durchsetzung ist der gesetzliche Regelfall, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ausreisepflicht und unmittelbare Abschiebbarkeit sind jedoch nicht identisch; fehlende Dokumente, Krankheit oder gerichtliche Entscheidungen können eine Rückführung beeinflussen.
Quellen
16 Behauptungen. Deine Einschätzung. Der Faktencheck.
Jetzt Test machen →