FAKTENCHECK

Kann die Bundesregierung die Nachrichten von ARD und ZDF bestimmen?

„Die Bundesregierung kann bestimmen, was ARD und ZDF in ihren Nachrichten berichten.“

KURZ GEPRÜFT

Nein.

Das Prinzip der Staatsferne schützt die Programminhalte vor unmittelbarer Einflussnahme der Bundesregierung. Redaktionelle Weisungen der Regierung gibt es nicht.

Die Aufsicht erfolgt durch Rundfunkräte, in denen gesellschaftliche Gruppen vertreten sind. Das Bundesverfassungsgericht begrenzt den zulässigen Anteil staatsnaher Mitglieder. Staatsferne bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder Beitrag fehlerfrei oder ausgewogen ist.

DAS WAR EINE VON 16 BEHAUPTUNGEN

Wie gut halten deine politischen Überzeugungen einem Faktencheck stand?

Antworte zunächst aus dem Bauch heraus – und vergleiche deine Einschätzung anschließend mit Daten, Forschung und geltendem Recht.

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Im Test ordnest du 16 politische Behauptungen zunächst selbst ein. Erst nach deiner Antwort siehst du, wie die ausgewertete Daten- oder Rechtslage dazu passt, wo Unsicherheiten liegen und welche Quellen verwendet wurden.

Vielleicht liegst du öfter richtig, als du denkst. Vielleicht auch nicht.

Am Ende erhältst du keine Wahlempfehlung, sondern eine Übersicht darüber, wie nah deine Antworten an der ausgewerteten Fakten- und Rechtslage lagen.

Wichtig für die Einordnung

In Rundfunkräten sitzen auch Politiker und staatsnahe Mitglieder. Das Bundesverfassungsgericht hat ihren zulässigen Anteil begrenzt. Die Gremienaufsicht ist dennoch nicht mit redaktionellen Weisungen der Bundesregierung gleichzusetzen. Ob einzelne Berichte überzeugen, ist eine andere Frage.

Quellen

16 Behauptungen. Deine Einschätzung. Der Faktencheck.

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