FAKTENCHECK
Darf der Staat Menschen wegen ihrer Herkunft schlechter behandeln?
„Der Staat darf Menschen allein wegen ihrer Herkunft schlechter behandeln.“
KURZ GEPRÜFT
Nein.
Menschenwürde und Gleichheitsgrundsatz setzen einer pauschalen Schlechterstellung aufgrund der Herkunft klare rechtliche Grenzen.
Das Grundgesetz unterscheidet bei einzelnen Rechten zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Grundlegende Menschenrechte gelten jedoch unabhängig von der Staatsangehörigkeit; bestimmte Unterschiede sind möglich, eine pauschale Benachteiligung allein wegen der Herkunft nicht.
DAS WAR EINE VON 16 BEHAUPTUNGEN
Wie gut halten deine politischen Überzeugungen einem Faktencheck stand?
Antworte zunächst aus dem Bauch heraus – und vergleiche deine Einschätzung anschließend mit Daten, Forschung und geltendem Recht.
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Im Test ordnest du 16 politische Behauptungen zunächst selbst ein. Erst nach deiner Antwort siehst du, wie die ausgewertete Daten- oder Rechtslage dazu passt, wo Unsicherheiten liegen und welche Quellen verwendet wurden.
Vielleicht liegst du öfter richtig, als du denkst. Vielleicht auch nicht.
Am Ende erhältst du keine Wahlempfehlung, sondern eine Übersicht darüber, wie nah deine Antworten an der ausgewerteten Fakten- und Rechtslage lagen.
Wichtig für die Einordnung
Nicht jede rechtliche Unterscheidung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist automatisch verfassungswidrig. Das Grundgesetz kennt sogenannte Deutschengrundrechte. Die Aussage spricht jedoch von einer Schlechterstellung allein wegen der Herkunft. Hier setzen Menschenwürde und Gleichheitsschutz klare Grenzen.
Quellen
16 Behauptungen. Deine Einschätzung. Der Faktencheck.
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