FAKTENCHECK
Wird scharfe Kritik an der Bundesregierung staatlich bestraft?
„Wer die Bundesregierung scharf kritisiert, muss in Deutschland mit staatlicher Bestrafung rechnen.“
KURZ GEPRÜFT
Nein.
Art. 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit ausdrücklich auch bei scharfer Kritik an der Regierung.
Grenzen ergeben sich aus allgemeinen Gesetzen und den Rechten anderer, etwa bei strafbaren Beleidigungen oder Volksverhetzung. Gesellschaftlicher Widerspruch ist keine staatliche Bestrafung, sondern selbst Ausdruck von Meinungsfreiheit.
DAS WAR EINE VON 16 BEHAUPTUNGEN
Wie gut halten deine politischen Überzeugungen einem Faktencheck stand?
Antworte zunächst aus dem Bauch heraus – und vergleiche deine Einschätzung anschließend mit Daten, Forschung und geltendem Recht.
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Im Test ordnest du 16 politische Behauptungen zunächst selbst ein. Erst nach deiner Antwort siehst du, wie die ausgewertete Daten- oder Rechtslage dazu passt, wo Unsicherheiten liegen und welche Quellen verwendet wurden.
Vielleicht liegst du öfter richtig, als du denkst. Vielleicht auch nicht.
Am Ende erhältst du keine Wahlempfehlung, sondern eine Übersicht darüber, wie nah deine Antworten an der ausgewerteten Fakten- und Rechtslage lagen.
Wichtig für die Einordnung
Menschen können wegen umstrittener Aussagen gesellschaftlichen Widerspruch erfahren oder Konflikte mit Arbeitgebern haben. Das ist von einer staatlichen Strafe zu unterscheiden. Auch Medien, Unternehmen und andere Bürger können sich auf ihre eigene Meinungsfreiheit berufen und Aussagen widersprechen.
Quellen
16 Behauptungen. Deine Einschätzung. Der Faktencheck.
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